Wann hast du deine Kündigung erhalten?

Bitte gib das Datum ein, an dem du deine Kündigung erhalten hast.
Achtung! Es zählt nicht das Datum, welches auf dem Kündigungsschreiben steht.
Das richtige Datum des Zugangs ist wichtig, da ab diesem Zeitpunkt die Kündigungsfrist und die Kündigungsschutzklagefrist zu laufen beginnt. Die Kündigungsfrist muss von deinem Arbeitgeber eingehalten werden. Die Klagefrist ist jedoch dringend von dir zu beachten!

Oft kommt es vor, dass eine Kündigung zwar rechtzeitig vom Arbeitgeber angefertigt wird, aber zu spät zugestellt wird, also beim Arbeitnehmer ankommt. Dann ist die Kündigungsfrist nicht eingehalten worden. Dies macht die Kündigung jedoch in der Regel nicht unwirksam. Sie gilt dann nur zum richtigen Beendigungszeitpunkt.

Sofern die Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes eingreifen – was wir nachfolgend prüfen – ist zwingend die Klagefrist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung einzuhalten.